Urteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall behandeln
Автор: Epoch Times Deutsch 2.0
Загружено: 2021-03-05
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einordnen. Es sieht in der vorab getätigten offensichtlichen Weitergabe von Informationen des BfV die Vertrauensgrundlage "zerstört". "Übrigens das zweite Mal, dass ein Gericht dem Verfassungsschutz bescheinigt, dass er offensichtlich selbst nicht genau weiß, was in der Verfassung steht", kommentierte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland.
Am Mittwoch war durch Medienberichte bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD offenbar zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hätte und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichte. Ausgenommen davon wurden AfD-Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamente.
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