Unverschuldete Beschränkung der Öffentlichkeit - BGH, Beschluss vom 21.06.2023
Автор: Der Jurist
Загружено: 2024-02-07
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In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Brian Valerius eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH. Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG) vorliegt, wenn die Eingangstüren zu einem Gerichtsgebäude während einer Hauptverhandlung infolge eines Hausalarmes verschlossen sind. Fraglich ist insbesondere, inwiefern das Gericht sich über die Folgen des Alarmes hätte erkundigen müssen. Für Studierende ergibt sich die Examensrelevanz des Falles daraus, dass mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz eine Prozessmaxime des Strafprozesses betroffen ist und, dass der Fall sich kurz im Rahmen einer strafprozessualen Zusatzfrage in einer Klausur darstellen lässt. Auch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollte die Entscheidung von Interesse sein, da der Fall im Revisionsrecht spielt.
Aktenzeichen: 5 StR 73/23
NStZ 2023, 703
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