Vorsicht, Kunde! – Fitnessstudio-Vertrag rechtssicher kündigen
Автор: Vorsicht, Kunde!
Загружено: 2026-01-15
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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t
Zum Jahresbeginn werben viele Fitnessstudios aggressiv um neue Mitglieder. Doch wer vorschnell unterschreibt, bindet sich womöglich langfristig, denn im Kleingedruckten verbergen sich oft lange Laufzeiten und Klauseln zur automatischen Verlängerung. Wenn ihr den rechtzeitigen Kündigungszeitpunkt nicht verpassen möchtet, setzt euch eine Erinnerung im Kalender, empfiehlt Niklas. Urs ist da deutlich rigoroser, er kündigt viele Verträge gleich nach Vertragsschluss wieder.
Kompliziert wirds bei der Kündigung für Dritte: Wer für den Partner oder Familienmitglieder, kündigt, muss eine Vollmacht vorlegen. Fehlt diese, kann der Vertragspartner die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückweisen. Das muss aber unverzüglich geschehen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, weiß Niklas. Erfolgt die Zurückweisung verspätet, bleibt die Kündigung wirksam. Sicherer ist es aber, wenn jeder Vertragspartner seinen Vertrag selbst kündigt.
Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von bis zu 24 Monaten sind rechtlich zulässig. Versäumt ihr die Kündigungsfrist, kann sich der Vertrag anders als beispielsweise bei Mobilfunkverträgen automatisch um bis zu zwölf weitere Monate verlängern.
Rechtlich handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Ihr müsst also im Streitfall beweisen, dass das Unternehmen eure Kündigung erhalten hat. Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedenfalls wenn euer Vertrag nichts anderes regelt. Die Kündigung kann per E-Mail, Post oder sogar mündlich erfolgen. Ein Einschreiben mit Rückschein findet Niklas für solche Standardfälle dagegen unverhältnismäßig teuer, er empfiehlt E-Mail. Die Unternehmen sind übriges nicht verpflichtet, euch eine Kündigungsbestätigung zu schicken, auch wenn seriöse Anbieter dies in der Regel tun.
Wichtig: Eure Kündigung solltet ihr unmissverständlich formulieren, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Welche Daten sie enthalten sollte und wie ihr verfahren könnt, wenn der Studiobetreiber weiterhin Beiträge abbucht oder euch gar ein Inkassounternehmen auf den Hals schickt, besprechen wir im Podcast.
Gesetze
§ 174 Abs. 1 BGB: Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten (https://www.gesetze-im-internet.de/bg...)
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