Kündigungsschutz mit GdB 40
Автор: SoVD SH - Sozialrecht verständlich erklärt
Загружено: 2025-05-02
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Menschen mit Behinderung genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz - allerdings erst nach der sechsmonatigen Probezeit.
Und: Dieser Kündigungsschutz beginnt erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Eigentlich. Denn auch mit einem GdB von 30 oder 40 kannst Du den Kündigungsschutz unter Umständen erlangen. Das Zauberwort heißt Gleichstellung.
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