Kündigung per E-Mail im Mietrecht: Wann sie wirklich wirksam ist (OLG-Urteil erklärt)
Автор: JurTextAutor
Загружено: 2026-03-11
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Darf man einen Mietvertrag einfach per E-Mail kündigen – oder braucht es zwingend einen unterschriebenen Brief?
Mit genau dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. In dem Fall ging es um einen Gewerbemietvertrag, in dem eigentlich eine Schriftform vereinbart war. Der Mieter kündigte jedoch lediglich per E-Mail – und später entstand Streit über die Wirksamkeit der Kündigung.
Das Gericht stellte klar: Wenn die Schriftform nur vertraglich vereinbart wurde und beide Parteien im Geschäftsalltag ohnehin regelmäßig per E-Mail kommunizieren, kann eine Kündigung auch auf diesem Weg wirksam sein.
Allerdings zeigt der Fall auch ein weiteres Problem: Nutzt ein Mieter die Räume nach der Kündigung weiterhin – etwa als Lagerfläche – kann sich das Mietverhältnis unter Umständen stillschweigend verlängern. Dann können weiterhin Mietforderungen entstehen.
In diesem Video erfahren Sie:
• wann eine Kündigung per E-Mail im Gewerbemietrecht ausreichen kann
• welche Rolle die sogenannte „gewillkürte Schriftform“ spielt
• warum die bisherige Kommunikation zwischen den Parteien entscheidend sein kann
• weshalb eine weitere Nutzung der Mieträume nach Vertragsende rechtliche Folgen haben kann
Trotz digitaler Kommunikation bleibt eine unterschriebene Kündigung auf Papier häufig der sicherste Weg, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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