Wie kann man sich gegen eine MPU Anordnung wehren?
Автор: Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
Загружено: 2018-09-12
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema MPU.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg nördlich von Berlin.
Thema heute: Anordnung der MPU. Was ist zu tun?
Immer häufiger werden von den Führerscheinstellen Fahreignungsbegutachtungen angefordert. In den meisten Fällen in Form einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, sprich MPU. Das ist der Grund, warum zunehmend in den letzten Jahren deutsche Bundesbürger im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erworben haben. Wenn alles richtig gemacht wird, ist auch diese gültig. Das soll heute aber nicht unser Thema sein, sondern, was tue ich, wenn die deutsche Behörde eine MPU anordnet.
Hier ist zunächst mal wichtig zu wissen, dass in §13 der Fahrerlaubnis-Verordnung die unterschiedlichen Fälle aufgeführt werden, die zur Anordnung einer MPU führen können. Das ist ein breiter Strauß an Sachverhalten. Die Behörde, die eine MPU anordnet, muss sich aber auch formell ordnungsgemäß verhalten, ansonsten ist die Anordnung unwirksam.
und die Fahrerlaubnis darf nicht entzogen werden.
Hier hat das Verwaltungsgericht München am 11. Oktober 2016 eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt. Die Behörde hatte nämlich keine Angabe der für die Ableistung der MPU in Betracht kommenden Stellen, der Aufforderung beigefügt und demzufolge, so sah es das Verwaltungsgericht rechtswidrig gehandelt, formell rechtswidrig zur Ableistung der MPU aufgefordert, mit der Folge, dass auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgen konnte. Der Betroffene durfte seine Fahrerlaubnis behalten.
Wenn sie hierzu Meinungen haben oder Fragen, schreiben Sie mir gerne, entweder über das Kommentar Fenster oder unter www.ra-hartmann.de“
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