IHK-Update: "LkSG adé – Hallo CSDDD" (21.11.2024)
Автор: IHK Nürnberg für Mittelfranken
Загружено: 2024-11-21
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Am 1.1.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft getreten. Seit Juli 2024 gilt nun zusätzlich die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die eine noch umfassendere und verbindliche Regelung darstellt. Als Richtlinie ist sie in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bis zum Juli 2026 umzusetzen.
Die EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) soll Unternehmen verpflichten, ihren eigenen Geschäftsbereich sowie ihre Lieferketten auf zu schützende Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu überprüfen.
Im IHK-Update werden mit Prof. Dr. Markus Krajewski folgende Fragen geklärt: Was ändert sich? Wird es Erleichterungen oder wird es Verschärfungen für deutsche Unternehmen geben - oder bleibt alles gleich? Was ist der Stand der Diskussion in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft?
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (FAU Erlangen-Nürnberg)
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