Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Sind solche Schilder wirksam?
Автор: sogehtrecht
Загружено: 2022-11-21
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Bei Hinweisschildern, die die Garderobenhaftung ausschließen, handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gemäß § 305 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein solcher pauschaler Haftungsausschluss ist oft aber nicht zulässig. Dadurch wäre zum Beispiel auch dann die Haftung ausgeschlossen, wenn der Inhaber oder seine Angestellten die Kleidungsstücke vorsätzlich beschädigen würden – solche Bedingungen sind gemäß § 309 BGB unwirksam.
Ob der Restaurantbetreiber für Schäden und Verluste haftbar gemacht werden kann, hängt von der jeweiligen Situation ab: Wenn die Kleidung sich in Sichtweite des Gastes befindet und er sie womöglich selbst dort aufgehängt hat, liegt die Garderobenhaftung tatsächlich nicht bei dem Betreiber. Das Schild "Für Garderobe keine Haftung" weist dann lediglich auf diese Tatsache hin und muss den Haftungsausschluss nicht eigens begründen: Auch ohne das Schild müsste der Gastwirt nicht haften.
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