Vererbung von GmbH Anteilen bis 25% Anteilshöhe - keine Verschonung möglich?
Автор: Uli Reitz - Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Загружено: 2020-05-27
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Werden GmbH Anteile vererbt können ggf. hohe steuerliche Verschonungen in Anspruch genommen werden, vorausgestzt der Erblasser war selbst zu mehr als 25% an der GmbH beteiligt. Hatte er nur bis zu 25% Anteile, dann kann er keine steuerlichen Vergünstigungen in der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer beanspruchen. Ein Ausweg aus dieser Situation ist die sogenannte Poolvereinbarung. Mittels dieser kann auch ein Gesellschadfter, der nur bis zu 25% an einer GmbH besitzt, im Erbfall seinen Erben die steuerlichen Verschinungsregeln ermöglichen. Eine Poolvereinbarung ist ein Vertrag mit einem oder mehreren Mitgesellschaftern. Kommen nun alle Mitglieder der Poolvereinbarung zusammen über 25% Beteiligung, darf jedes Mitglied der Poolvereinbarung die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln in Anspruch nehmen, obgleich der einzelne Gesellschafter allein jeweils weniger als 25% der Anteile an der GmbH besitzt. Hierzu muss in der Poolvereinbarung eine Stimmrechtsbindung und Verfügungsbeschränkungen bezüglich der Gesellschaftsanteile vereinbart werden.
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