§21 StVZO für Motorräder, ATV und Traktoren vor dem Aus
Автор: Gaby Oberem
Загружено: 2024-05-08
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Der Bundesrat entscheidet am 17.05.2024 über eine Änderung der StVZO. Dabei sollen Fahrzeuge in Einzelgenehmigung die EU-Vorschriften vollumfänglich erfüllen. Klartext: egal ob du ein Fahrzeug baust oder 10.000 desselben Typs, die Anforderungen sind die gleichen. Das bedeutet, eine Einzelgenehmigung kostet dann einen gut 5-stelligen Betrag nur für die technischen Prüfungen wie Emissionen, EMV, Geräusche, Bremsen, usw usw. Für Motorräder und Traktoren gibt es keine Ausnahmen wie für PKW.
Der Bundesrat hat im aktuellen Vorschlag keine Übergangsfrist vorgesehen, heisst Fahrzeuge die gerade in Produktion oder auf dem Transport nach Europa sind, könnten dann ab Juni nicht mehr wie geplant zugelassen werden.
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