52 Der entscheidende Unterschied – Jahres-Topf versus Monats-Grenze
Автор: Eckhard Manke
Загружено: 2026-01-13
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Der Kern der neuen Regelung ist verblüffend und alles andere als intuitiv: Während die eine Gruppe einen flexiblen Jahrestopf für ihre Einnahmen nutzen kann, muss die andere eine strikte monatliche Obergrenze einhalten. Für #SozialhilfeEmpfänger (#SGBXII): Der flexible #Jahresdeckel Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII bezieht, profitiert von einer großzügigen, vertrauensbasierten #Jahresregelung. Ab 2026 gilt ein Freibetrag von 3.300 € pro Kalenderjahr für steuerfreie Einnahmen aus #nebenberuflichenTätigkeiten. Dieser Betrag fungiert als „Jahresdeckel“. Das bedeutet, es ist unerheblich, wann genau Sie das Geld im Laufe des Jahres verdienen. Sie könnten in einem Monat eine einmalige Zahlung von 3.000 € erhalten und im restlichen Jahr nichts – solange die Gesamtsumme die 3.300 € nicht übersteigt, wird nichts auf Ihre #Sozialhilfe angerechnet. Entscheidend ist zudem: Der Deckel von 3.300 € gilt als Gesamtsumme für alle qualifizierenden steuerfreien Einnahmen, etwa aus einer #Übungsleitertätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG) und einer #Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) zusammen. Diese Flexibilität ist ein enormer Vorteil und befähigt Menschen, auch unregelmäßige oder einmalige Gelegenheiten wahrzunehmen.
Für #Asylbewerber (#AsylbLG): Die strikte Monatsgrenze Für Leistungsbezieher nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht die Welt komplett anders aus. Hier wird derselbe Jahresbetrag durch eine starre, kontrollorientierte Formel gezwängt: Die neue Regelung erlaubt nur „ein Zwölftel“ des Jahresbetrags pro Monat.
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