BGH-Urteil zu Fußballfans: Vereine haften für Fehlverhalten
Автор: tagesschau
Загружено: 2021-11-04
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Der Bundesgerichtshof hat die Klage des FC Carl Zeiss Jena zu Kollektivstrafen abgewiesen. Das bedeutet, dass der Deutsche Fußball-Bund weiterhin die Vereine beim Fehlverhalten ihrer Anhänger:innen und Zuschauer:innen mit Geldstrafen belegen darf. Im Klartext: Die Strafe des DFB ist keine Strafe, sondern hat präventiven Charakter. FCC-Geschäftsführer Chris Förster ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob es wert sei, das Bundesverfassungsgericht anzufragen.
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