Ordnungspflicht | Recht der Gefahrenabwehr | Störer (Verwaltungsausbildung 📝)
Автор: Fortbildungswerke Recht & Einsatz
Загружено: 2025-09-23
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In diesem Video geht es um die Störer und deren Auswahl im Ordnungsrecht nach dem OBG NRW.
Du lernst:
✅ Wer gilt als Störer im Sinne der §§ 17–19 OBG NRW?
Verhaltensstörer (§ 17 OBG NRW)
Zustandsstörer (§ 18 OBG NRW)
Nichtstörer / Zweckveranlasser (§ 19 OBG NRW, polizeilicher Notstand)
✅ Welche Regeln gelten bei der Auswahl des Störers?
Grundsatz: Inanspruchnahme des Störers vor Dritten
Kriterien bei mehreren Störern: Verhältnismäßigkeit, Effektivität und Zumutbarkeit
Ausnahmefälle, in denen auch Nichtstörer herangezogen werden dürfen (§ 19 OBG NRW)
✅ Anhand von Beispielen wird anschaulich erklärt, wie die Ordnungsbehörden in NRW ihre Entscheidungen über die Inanspruchnahme treffen.
💡 Hinweis: Dieses Video wurde mit Unterstützung von NotebookLM erstellt.
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