Deutsches Grundgesetz, Art. 5: Meinungs- und Pressefreiheit
Автор: WAS WÄRE, WENN?
Загружено: 2020-08-13
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Die Meinungs- und Pressefreiheit werden geschützt vom Deutschen Grundgesetz. Artikel 5 garantiert, dass jeder Mensch seine Meinung frei sagen darf. Und die Medien frei arbeiten dürfen. Niemand darf Kritik an der Regierung verbieten. Niemand darf verbieten, über ein bestimmtes Thema zu berichten. Jedoch ist es verboten Hass oder Lügen zu verbreiten. Oder andere zu beleidigen. Ohne die Meinungs- und Pressefreiheit wäre die Demokratie in Gefahr.
In Episode 3 von „Was wäre wenn…?“ wird das ganz deutlich. Denn, wenn es die Meinungsfreiheit nicht gäbe, würde das Leben in Deutschland ganz anders aussehen. Schau Dir das Video an und entscheide, wie es endet!
Kennst du deine Grundrechte?
Fragst du dich, welche Rechte du gegenüber dem deutschen Staat und allgemein in der deutschen Gesellschaft hast? Machst du dir Gedanken darüber, ob Amtsträger wie z.B. die Polizei in Deutschland deine Freiheit und deine Rechte schützen? Dann wäre das Grundgesetz, sprich die deutsche Verfassung, genau das richtige Buch für dich. Allerdings sind die Gesetzestexte oft sehr abstrakt. Durch alltagsnahe Geschichten zu den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes möchten wir dieses Regelwerk für dich erlebbar machen.
Unsere Videos haben ein doppeltes Ende. Sie zeigen jeweils wie die Geschichte ausgehen könnte, wenn Deutschland diese Verfassung nicht hätte und eine Idealsituation, also ein Ende der Geschichte unter optimalen Bedingungen. Selbst in einer Demokratie funktioniert natürlich in der Realität nicht alles einwandfrei. Es gibt immer wieder Situationen, in denen die Menschenrechte in Gefahr sind und das Grundgesetz nicht eingehalten wird. Die Videos sollen dazu anregen, über unsere fragile Demokratie nachzudenken. Was muss sich in unserer Gesellschaft ändern, damit die Idealsituation Realität wird? Wie können Diskriminierungen im Alltag verhindert werden?
"Was wäre, wenn…?" ist ein Projekt der Neuen deutschen Medienmacher*innen und wird von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert.
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