Xyladecor - Holzschutzmittel Opfer legal vergiftet, dann vergessen
Автор: Alexander J. Rüdiger
Загружено: 2025-02-10
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Holzschutzmittel: geschütztes Holz – gesundheitsgeschädigte Bewohner
Die massenhaft und bedenkenlos eingesetzten Holzschutzmittel der 1960er, 70er und 80er Jahre führten zum größten Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte. Und zu einem Skandal: Die Justiz hat „die Geschädigten im Regen stehen gelassen und der Wirtschaft einen Gefallen getan“, sagt der damals verantwortliche Staatsanwalt Erich Schöndorf.
Der Holzschutzmittel-Prozess
Die Anklage: Den beiden Geschäftsführern des marktführenden Holzschutzmittelherstellers DESOWAG wurde vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum 1978/79 fahrlässig und seit 1979 vorsätzlich gefährliche Körperverletzung begangen. Der Tatbestand: Sie hatten gesundheitsschädliche Holzschutzmittel in den Handel gebracht und damit die Gesundheit abertausender Menschen stark geschädigt. Und das, obwohl ihnen die Gefährlichkeit bekannt gewesen sei.
Xyladecor und Xylamon waren die Namen der Mittel, die Millionen ahnungslose Hausbesitzer, voller Vertrauen in Hersteller und Behörden, in ihre Häuser einbrachten. Sie waren überzeugt, mit dem Schutz ihres Holzes zu Hause etwas Gutes zu bewirken. Suggerierten doch aufwendige Werbekampagnen eine angeblich unbedingte Notwendigkeit, das Holz vor Insekten- und Pilzbefall zu schützen. Selbst der Gesetzgeber griff ein: Zwischen 1956 und 1989 musste laut rechtsgültiger Norm das Holz aller neu erstellten Gebäude mit Holzschutzmitteln behandelt werden. Und das, obwohl bereits 1952 über Todesfälle in Verbindung mit PCP und Lindan berichtet wurde – eben jenen Bioziden, von welchen die Schutzwirkung vor Insekten und Pilzen bei Xyladecor und Xylamon ausging.
Keine Wirkung ohne Nebenwirkung
PCP, kurz für Pentachlorphenol, war das am meisten in Holzschutzmitteln eingesetzte Fungizid. Bis zu seinem Verbot 1989 erfolgte der Einsatz in großen Mengen. Man geht davon aus, dass fünf bis sechs Millionen Häuser mit der hochgefährlichen, eindeutig krebserzeugenden Chemikalie behandelt wurden. In vielen Fällen war das eingesetzte PCP zusätzlich mit Dioxin verunreinigt – einem der gefährlichsten Gifte, das die Menschheit je entwickelt hat. Skandalös: Noch 5 Jahre vor dem Verbot von PCP wurde das Gift vom Bundesgesundheitsamt als „sicher nicht krebserregend“ eingestuft.
Lindan, ein Insektizid und potentes Neurotoxin, war ein weiterer gefährlicher Bestandteil der Holzschutzmittel. Aufgrund seiner toxischen Eigenschaften darf Lindan seit 1984 in Deutschland nicht mehr hergestellt werden. Seine Verwendung war aber noch bis 2007 in der EU erlaubt.
So haben also die hochtoxischen Inhaltsstoffe PCP und Lindan nicht nur Holzwurm und Pilz zur Strecke gebracht, sondern auch die Gesundheit mehrerer hunderttausend Menschen allein in den alten Bundesländern geschädigt.
Vergiftetes Holz
Bei dem verwendeten Giftcocktail aus PCP, Lindan und Dioxin handelt es sich um schwerflüchtige Schadstoffe. Anders als bei leichtflüchtigen Schadstoffen, bleiben Schwerflüchter weitgehend am Material gebunden.
So ist die Gesundheitsgefahr durch Holzbalken, Holzverkleidungen und Dachstühle auch heute, lange nach Verbot der hochgefährlichen Inhaltsstoffe, gerade in Altbauten ein häufiges Problem.
In etwa jedem zweiten Haus in Deutschland sind die gefährlichen Holzschutzmittel eingebracht worden. Daher finden sich auch Jahrzehnte nach ihrer Anwendung bei Innenraumuntersuchungen regelmäßig hohe Werte von PCP und Lindan.
Vorsicht bei Sanierungen!
Große Gefahren lauern bei Sanierungen. Wird behandeltes Holz konventionell abgeschliffen, kommt es zur Freisetzung enorm hoher Schadstoffmengen. Aber auch energetische Sanierungen bergen ein Problem: Seit einigen Jahren werden ältere Häuser aufgrund von Energiesparprogrammen gedämmt und luftdichtere Gebäudehüllen forciert. Sind jedoch in den Gebäuden Holzschutzmittel oder andere Gifte angewendet worden, so kann dies gravierende Folgen haben: Es findet kaum mehr Luftwechsel statt und die Konzentration der Schadstoffe im Innenraum steigt.
Ruinierte Gesundheit
Gravierende Gesundheitsschäden bei zahlreichen Betroffenen führten zur Gründung der Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten (IHG) im Mai 1983. Diese stellte 1984 Strafanzeige gegen die Hersteller. Nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit wurde 1989 eine rund 650 Seiten umfassende Anklageschrift vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft war 2300 Strafanzeigen und hunderten dramatischen Leidensgeschichten nachgegangen. Doch zunächst ohne Erfolg: Im Juli 1990 hat das Landgericht Frankfurt/Main die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt, ohne überhaupt in eine Beweisaufnahme einzutreten. Der Nachweis der Kausalität sei »nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung zu fordernden Sicherheit zu erbringen«, hieß es.
DESOWAG Geschäftsführer Hagedorn entschied sich für eine “ Vorwärtsstrategie“: „Wenn wir die Packungen ändern, machen wir doch im Nachhinein auf die Giftigkeit aufmerksam.“
Heute zeigen wissenschaftliche Arbeiten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Holzschutzmitteln ...
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