Bürgergeld und Sozialhilfe: 725 Euro Regelleistung plus Stromkosten sind für einen Single-Haushalt
Автор: GegenHartz
Загружено: 2025-09-07
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Ein Kläger forderte vor dem Landessozialgericht Bayern einen monatlichen Regelsatz von 725 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 – und scheiterte zunächst. Doch das Urteil lässt Raum für weitere juristische Schritte: Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die aktuellen Regelsätze wirklich ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.
Dr. Utz Anhalt, Experte für Sozialrecht bei gegen-hartz.de, erläutert die Hintergründe des Verfahrens und ordnet die Argumentation des Gerichts nachvollziehbar ein. Zudem gibt der Sozialrechtler Detlef Brock praxisnahe Hinweise, wie Leistungsbeziehende eine eigene Klage sinnvoll vorbereiten können – etwa durch präzise Nachweise der tatsächlichen Lebenshaltungskosten.
Hier findet Ihr den Beitrag auf gegen-hartz.de:
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