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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen | WDR Aktuelle Stunde

Автор: WDR aktuell

Загружено: 2024-05-13

Просмотров: 32833

Описание: Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen und entsprechend beobachten. Dies umfasst den Einsatz von V-Leuten, Überwachungen und weiteren nachrichtendienstlichen Mitteln zur Informationsbeschaffung.

Thomas Haldenwang, Präsident des BfV, sieht in dem Urteil einen "Erfolg für den Rechtsstaat und unsere Demokratie". Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall sei essenziell für die Sicherheit des Staates und werde regelmäßig überprüft, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.

Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Bestrebungen der AfD, "die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind", sagte Gerald Buck am Montag. Er ist Vorsitzender Richter des 5. Senats.

Die richterliche Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

AfD-Sprecher äußerten scharfe Kritik am Gerichtsbeschluss und werfen dem Gericht vor, wichtige Beweise nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Sie betonen, dass die Partei weiterhin gegen das Urteil vorgehen werde.

Je nach Entwicklung der Situation könnte die Einstufung der AfD angepasst werden, von einer Bestätigung der Verdachtsmomente bis zu einer möglichen Hochstufung zum erwiesenen Beobachtungsobjekt.

Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist nun bereits von zweiter Instanz für befundenrechtmäßig worden.

So reagieren die Parteien in NRW auf das Urteil: https://www1.wdr.de/nachrichten/afd-z...
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Der Beitrag wurde am 13.05.2024 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.

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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen | WDR Aktuelle Stunde

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