Überlastungsanzeigen - Betriebsrat TV (Folge 109)
Автор: BetriebsratTV
Загружено: 2015-03-28
Просмотров: 9863
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§15 (1) ArbSchG: "Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind."
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
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