Knöllchen-Abzocke beendet! OLG München kippt Mietwagen-Gebühr: Das darf die Firma nicht verlangen!
Автор: Geblitzt.de
Загружено: 2025-11-24
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Wichtiger Sieg für Verbraucher! 🥳 Das OLG München hat die pauschale Bearbeitungsgebühr für Knöllchen bei Mietwagen für unwirksam erklärt (im konkreten Fall 29 €).
Der Grund: Die Firmen haben Dir Kosten für eigene Verwaltung aufgebürdet, die sie nicht verlangen dürfen. Wir klären, welche Gebühren Du Dir jetzt sparst und wie Du reagieren musst, wenn Du Post vom Autovermieter bekommst! 👇
Video-Kapitel
00:00 Intro: Die Gebühren-Falle beim Mietwagen
00:20 Der Fall: VZBV gegen Autovermietung und die umstrittene Pauschale
00:45 Die Begründung Teil 1: Warum die Pauschale überhöht ist
01:17 Die Begründung Teil 2: Intransparenz und Benachteiligung
01:41 Die Folgen: Was Mietwagenfirmen jetzt belegen müssen
🔥 OLG München-Urteil: Schluss mit der Knöllchen-Pauschale bei Mietwagen!
Knöllchen-Abzocke beendet! OLG München kippt Mietwagen-Gebühr: Das darf die Firma nicht verlangen!
Wer mit dem Mietwagen geblitzt wird, musste oft eine saftige Bearbeitungsgebühr an die Leihfirma zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich dagegen geklagt – mit weitreichenden Folgen für die gesamte Branche.
Das erfährst Du im Video über das wegweisende Urteil (Aktenzeichen 39 U 4778/23 e):
Unwirksamkeit: Warum die 29-Euro-Pauschale als intransparent und überhöht eingestuft wurde.
Geschäftsrisiko: Welche internen Verwaltungsschritte (wie Scannen und Sortieren) zum allgemeinen Geschäftsrisiko des Vermieters gehören und nicht auf Dich abgewälzt werden dürfen.
Transparenzpflicht: Welche Kosten Vermieter zukünftig konkret belegen müssen, wenn sie diese abrechnen wollen.
Folgen für Dich: Was Du tun kannst, wenn Du in der Vergangenheit bereits eine solche Gebühr bezahlt hast.
Dieses Urteil stärkt die Verbraucherrechte enorm!
Teile Deine Erfahrungen: Wurdest Du auch schon einmal mit dieser Pauschale konfrontiert? Schreib es in die Kommentare! 👇
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