Nach hinten losgegangen? Drosten gegen Wiesendanger
Автор: Die Jaworskis
Загружено: 2026-03-06
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Im Beweismittel selbst, der geleakten Email-Korrespondenz zwischen Drosten, Fauci, Farrar und anderen wurde bereits Februar 2020 vor einer voreiligen Positionierung gegenüber dem Laborursprung als Verschwörungstheorie regelrecht gewarnt: Dies könnte nach hinten losgehen, hieß es damals schon...
Dazu steht die Aussage von Prof. Drosten in seiner jüngsten Anhörung in der Bundes-Enquete einem sogenanntem Aufklärungsgremium, dass an dieser „Naturkatastrophe“ „niemand schuld ist“, in einem gewissen Spannungsverhältnis. Denn wenn niemand schuld ist, kann es nur die Natur und kein Labor gewesen sein.
Und genau darum ging es am 27.02.2026 vor dem Landgericht Hamburg, bei dem der Beklagte Prof. Dr. Wiesendanger seine Aussage verteidigt, Drosten habe die Öffentlichkeit mit dem Festhalten am zoonotischen Ursprung gezielt getäuscht – eine Aussage, die ihm verboten werden soll. Die Kammer des Landgerichts Hamburg tendiert jedoch dazu, das Persönlichkeitsrecht von Drosten den Vorzug zu geben. Wird die Meinungsfreiheit also dem Persönlichkeitsrecht ein weiteres Mal weichen müssen?
Denn es zeigt sich ein auffälliges Muster. Immer da, wo das öffentliche Interesse an der Wahrheit besonders groß ist, rückt der Persönlichkeitsschutz in den Vordergrund. So wie auch bei den Dokumenten des Verfassungsschutzes über die 80-95% ige Wahrscheinlichkeit des Laborursprungs. Nach der Entscheidung des BVerwG werden diese auch unter Berufung auf den Schutz der Privat- und Sozialsphäre eines ungenannten Virologen nicht veröffentlicht. Das öffnet natürlich allen irreführenden Behauptungen im Zusammenhang mit dem Corona-Ursprung Tür und Tor, so dass selbst angesichts von Klagen und der Behauptung einer „Naturkatastrophe“ die Labortheorie einfach nicht verschwinden will.
Noch ein Rohrkrepierer zeigte sich im Hinblick auf die Teilnahme der ca. 80 interessierten Zuschauer an diesem Verfahren. Obwohl aus Sicht der Gerichtssprecherin alles getan worden sei, um die Kapazität des zur Verfügung gestellten Gerichtssaals maximal auszuschöpfen, waren von den ca. 20 Sitzen bereits mehr als die Hälfte schon durch vom Gericht bestellte Jugendliche besetzt, bevor die Zuschauer den Saal betreten konnten.
Wird das berühmt berüchtigte Lancet-Papier vom 18.02.2020, das u.a. von Drosten stammt und alle „Verschwörungstheorien“, die behaupten, COVID-19 ist menschengemacht, auf das Schärfste verdammt, in diesem Rechtsstreit eine Rolle spielen?
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