Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer bei Post Covid, POTS entgegen Gutachten Dr. Mayerhausen
Автор: VormbaumRAe
Загружено: 2026-01-11
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Rechtsanwalt Frank Vormbaum befasst sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei den Krankheitsbildern Long Covid, Post Covid und ME/CFS, aber auch bei psychischen Erkrankungen im privaten Versicherungsrecht, also bei Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung und Krankentagegeld und im Sozialversicherungsrecht, also bezüglich Deutscher Rentenversicherung, BG, Krankenkassen und zum GdB.
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir Ansprüche für eine Mandantin auf Erwerbsminderungsrente gegen die Deutsche Rentenversicherung Schwaben verfolgt haben.
Mandantin leidet an ME/CFS.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte zur Klärung der Frage der Erwerbsminderung ein Gutachten bei Dr. Mayerhausen eingeholt.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass bei unserer Mandantin objektivierbare körperliche und kognitive Defizite nicht vorliegen und eine erhebliche Tendenz zur Beschwerdebetonung besteht und das Leistungsvermögen sich auf 6 Stunden und mehr täglich beläuft.
Die Deutsche Rentenversicherung hat den Erwerbsminderungsrentenantrag entsprechend vollständig abgelehnt.
Wir haben Klage eingereicht und darauf hingewiesen, dass das durch die Deutsche Rentenversicherung eingeholte Gutachten die Erkrankung fachlich nicht hinreichend aufgeklärt hat und die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens beantragt.
Dieses unter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen für die Einholung eines solchen Gutachtens.
Die gerichtliche Sachverständige hatte dann festgestellt, dass aufgrund eines Postcovid Syndroms ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegt und das bereits vor Erstellung des durch die Deutsche Rentenversicherung eingeholten Gutachtens.
Dementsprechend ist die Erwerbsminderungsrente zu Unrecht vollständig abgelehnt worden und es ist die volle Erwerbsminderungsrente zu bewilligen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat hierauf ein vollumfängliches Anerkenntnis ausgesprochen und die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer ausgesprochen.
Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei Gerichten.
Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen erhalten Sie sämtliche unserer Kontaktdaten auch unter www.rechtsanwaelte-werne.de
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