Masernbußgeld: Einwand der Verjährung und Einstellung durch die Gerichte, Video vom 28. Mai 2025
Автор: Beate Bahner
Загружено: 2025-05-28
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Beate Bahner über die Verjährung bei Masern-Bußgeldern!
Die Nichtvorlage des sogenannten "Masernschutznachweises" kann mit Bußgeld sanktioniert werden, welches vom Gesundheitsamt verhängt wird. Ein fristgerechter Einspruch hiergegen wird sodann vom zuständigen Amtsgericht geprüft und verhandelt. Erste Amtsgerichte haben jetzt die Bußgeldverfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Mehr dazu kurz und bündig in diesem Video!
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🟥 Beate Bahner
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