Ausschlussklausel/ Verfallsklausel im Arbeitsvertrag wirksam? Geltendmachung u.U. trotzdem möglich!
Автор: RA Aurel Welz - Arbeitsrechtskanzlei Berlin
Загружено: 2025-12-10
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In 99 % der formularmäßig vorgefertigten Arbeitsverträge finden sich "Ausschlussfristen/Ausschlussklauseln" bzw. "Verfallsfristen/Verfallsklauseln". Doch selbst wenn sich diese Klauseln vor dem Hintergrund der strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die Wirksamkeit solcher Klauseln stellt, im Einzelfall als wirksam erweisen, heißt das noch nicht, dass diese Regelungen im Einzelfall auch zwingend Anwendung finden. Für Arbeitnehmer bietet insofern die Regelung in § 77 Abs. 4 S. 2, 3 u. 4 BetrVG eine Chance, die ich in diesem Video erläutere, wenn es eine einschlägige Betriebsvereinbarung gibt, die keine oder eine längere Ausschluss- oder Verfallsfrist vorsieht als diejenige, die sich im Arbeitsvertrag findet.
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