Bürgergeld: Gericht kippt Jobcenter-Nein – 49-Jähriger darf ausziehen
Автор: BürgergeldTV
Загружено: 2025-09-01
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Ein 49-jähriger Bürgergeld-Empfänger wollte aus dem Elternhaus ausziehen. Das Jobcenter verweigerte die Zustimmung zu Miete und Umzug – obwohl der Mietvertrag bereits unterschrieben war. Das Sozialgericht Reutlingen entschied: Bei Ü25 ist kein „wichtiger Grund“ nötig. Entscheidend ist die Angemessenheit der Kosten.
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