DSGVO - Die Datenschutzgrundverordnung
Автор: Systemwerker GmbH
Загружено: 2018-05-14
Просмотров: 181
Описание:
Die Datenschutzgrundverordnung kommt am 25. Mai 2018
Damit wird der Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlicht.
Damit wird in Zukunft geregelt wie Unternehmen, Behörden oder auch Vereine mit personenbezogenen Daten umzugehen haben.
Die DSGVO baut auf den bestehenden Gesetzen der einzelnen Mitglieder, der EU auf.
Übrigens das eigentliche Gesetz gilt seit Mai 2016! Jetzt endet nur die Übergangsfrist.
Und ja, wirklich jeder muss sich mit dem neuen Gesetz befassen.
Aber wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz auch die nächsten 15-20 Jahre gilt. Wir haben also dann erstmal Ruhe.
Die EU reagiert damit auf soziale Netzwerke wie Facebook, auf Videostreaming und Big-Data Anwendungen.
Mit Hilfe der DSGVO lässt sich offenlegen, welche Daten über jeden einzelnen Menschen erhoben, verarbeitet, weiterverarbeitet und zu Geld gemacht wurden. Damit können Verbraucher Auskunftsrechte, Löschrechte und Widerspruchsrechte einfordern.
Zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden. Damit kann jeder EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung seiner personenbezogenen Daten einfordern. Wenn zum Beispiel die Speicherung nicht weiter nötig ist oder sie unrechtmäßig erfolgte.
Ganz neu ist das Recht auf Datenportabilität. Damit müssen Onlinedienste zukünftig personenbezogene Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form herausgeben, damit ein Nutzer sie einem anderen Datendienst zur Verfügung stellen kann.
Kommt es innerhalb einer Organisation zu einem Hacking Angriff
oder einer Datenpanne. So haben die betroffenen Firmen eine Auskunftspflicht.
Die DSGVO hat Folgen für jeden der personenbezogene Daten verarbeitet. Also für jeden Webseitenbetreiber, für jede Firma, jeden Blogger. Also eigentlich für jeden.
Personenbezogene Daten sind Daten, die sich direkt oder indirekt auf einen identifizierbaren Menschen zurückführen lassen.
Zum Beispiel Namen, Geschlecht, Schuhgröße, Autokennzeichen oder IP-Adressen.
Dummerweise ist die DVSGO ziemlich allgemein gehalten. Und so gibt es auch unter Experten mehr als eine Meinung, bei der Auslegung.
Die Betreiber von Webseiten müssen zukünftig jeden Besucher aufklären, welche personenbezogenen Daten, zu welchem Zweck erhoben und wie lange gespeichert werden. Auch Shop-Betreiber, Ärzte, Krankenhäuser, Schulen und Vereine müssen bestimmte Regelungen treffen und erfüllen.
Zur Zeit überarbeiten wohl alle Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen. Falls nicht sollten sie das schnellstens tun. Grundsätzlich sollen AGBs und Datenschutzerklärungen verständlicher, aber auch detaillierter werden.
Ab sofort können Verbraucher im Internet anfragen, ob und wenn ja, welche Daten über sie gespeichert wurden. Und das mit einer Frist von einem Monat. Eine Fristverlängerung ist maximal auf drei Monate begrenzt.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mit uns,
wir haben die Spezialisten!
Ihre Systemwerker
Повторяем попытку...
Доступные форматы для скачивания:
Скачать видео
-
Информация по загрузке: