Klage in Karlsruhe: BSW-Sieg könnte Merz die Regierung kosten | NIUS Live vom 11.02.2026
Автор: NIUS
Загружено: 2026-02-11
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Die Bundestagswahl 2025 sorgt weiter für Gesprächsstoff – und das aus gutem Grund: Das BSW hat nur hauchdünn die 5-Prozent-Hürde verpasst. Gerade mal 9.529 Stimmen fehlten bundesweit, um doch noch in den Bundestag einzuziehen. Nun geht die Partei den nächsten Schritt und reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das Ziel ist eine sorgfältige, bundesweite Neuauszählung der Stimmen, um jeden Zweifel am Ergebnis auszuräumen.
Sahra Wagenknecht und ihre Mitstreiter betonen immer wieder: Es geht hier nicht nur um Mandate für das BSW. Es geht um etwas Größeres – um das Vertrauen in die Demokratie selbst. In den letzten Jahren hat dieses Vertrauen ohnehin gelitten. Wenn bei einem derart knappen Ergebnis berechtigte Fragen zur Korrektheit der Auszählung im Raum stehen , dann darf man das nicht einfach abtun. Eine Neuauszählung wäre da kein Drama, sondern ein ganz normaler Schritt, um Klarheit zu schaffen.
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler unterstreichen genau das: Bei so einem minimalen Abstand muss die Auszählung über jeden Zweifel erhaben sein. Das Wahlverfahren ist der „heilige Gral“ der Demokratie – die Bürger verteilen die Macht, und daran darf nicht der Hauch eines Fehlers haften.
Was passiert, wenn Karlsruhe grünes Licht für eine Neuauszählung gibt? Dann könnte das BSW mit etwa 35 Abgeordneten nachträglich einziehen. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag würden sich schlagartig verändern. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz hätte womöglich keine stabile Mehrheit mehr – Szenarien wie Minderheitsregierung, neue Koalitionen oder im Extremfall sogar Neuwahlen kämen ins Spiel.
Wie entscheiden die Richter in Karlsruhe? Und was bedeutet das für unser Vertrauen in Wahlen und Institutionen? Das alles könnte in den nächsten Monaten für reichlich Zündstoff sorgen.
Bei NIUS Live sprachen NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt, NIUS-Reporter Alexander Kissler und Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler mit Moderator Alex Purrucker über das Thema.
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