#60 Nachversteuerung für Privatleute
Автор: D4MPFER
Загружено: 2023-02-05
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Ab dem 13.02.2023 müssen gesetzlich alle Liquids, die aus unversteuerten Komponenten gemischt werden, auch aus Altbeständen von Privatleuten nachversteuert werden. Das Anmischen eines zum Dampfen vorgesehenen Liquids wird zum Steuerfall. Als Privatier muss das als Einzelanmeldung beim Hauptzollamt über das Formular Nr. 1625 geschehen. Als Grund für die Steuererklärung gilt für Privatpersonen der Punkt 3.3 Herstellung ohne Erlaubnis.
Die Erläuterung und das Formular findet ihr unter diesem Link:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...
Die Inbesitzhaltung von unversteuerten Altbeständen (Fertigliquids, Dampfer-Basen oder Nikotin-Shots) ist seit dem 13.02.2023 ebenfalls strafbar. Also müssen auch fertige Liquids, auf die bisher noch keine Tabaksteuer entrichtet wurden, unverzüglich nachversteuert werden.
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