Personalgespräch heimlich aufzeichnen?
Автор: Croset - Anwalt für Arbeitsrecht
Загружено: 2025-06-27
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Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie ein angesetztes Personalgespräch heimlich mit dem Handy aufzeichnen sollten, um später Beweise für unangemessenes Verhalten oder Drucksituationen in der Hand zu haben. So nachvollziehbar dieser Gedanke ist, er ist rechtlich höchst riskant und sollte unbedingt vermieden werden.
Eine heimliche Tonaufnahme ist strafbar nach § 201 Abs. 1 StGB. Sie dürfen Gespräche nur dann mitschneiden, wenn alle Beteiligten zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Wer ohne Zustimmung aufzeichnet, begeht eine Straftat. Zusätzlich gilt eine solche Handlung im Arbeitsrecht als schwerer Vertrauensbruch und rechtfertigt regelmäßig eine fristlose Kündigung. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die eigentlichen Vorwürfe des Arbeitgebers (etwa angeblicher Arbeitszeitbetrug oder Minderleistung) vor Gericht kaum haltbar wären. Sobald aber eine heimliche Aufnahme bekannt wird, konzentriert sich das gesamte Verfahren nur noch auf diesen Punkt – und die fristlose Kündigung hat dann Bestand.
Die Gefahr, dass eine Aufnahme auffliegt, ist hoch. Sie kann einem Kollegen vorgespielt werden, in falsche Hände geraten oder zufällig bemerkt werden. Schon kleinste Indiskretionen führen schnell dazu, dass der Arbeitgeber davon erfährt.
Statt einer Aufzeichnung gibt es legale und sichere Alternativen: Arbeitnehmer können einen Betriebsratsvertreter zum Gespräch hinzuziehen. Außerdem ist es sinnvoll, direkt nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll mit möglichst wörtlichen Zitaten zu erstellen. Auch wenn dies kein formaler Beweis ist, wird es von Gerichten als starkes Indiz gewertet und häufig geglaubt. Wichtig ist zudem, sich bewusst zu machen, dass Personaler in Gesprächen zwar oft hart auftreten, aber selten bewusst lügen. Ein Mitschnitt ist daher meist gar nicht nötig.
Das Fazit lautet: Heimliches Aufzeichnen eines Personalgesprächs ist verboten, gefährlich und führt fast immer zu schwerwiegenden Konsequenzen. Arbeitnehmer sollten stattdessen rechtmäßige Wege nutzen, um sich abzusichern – etwa durch den Betriebsrat, Protokolle und rechtliche Beratung. Wer merkt, dass ein schwieriges Gespräch bevorsteht, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren und sich im Rahmen einer Ersteinschätzung beraten lassen, um vorbereitet und rechtlich abgesichert zu sein.
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