Erstausbildung vs. Zweitausbildung
Автор: Steuerberater Claas-Peter Müller
Загружено: 2021-12-24
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Das BVerfG hatte nunmehr mit mehreren Beschlüssen am 19.11.2019 (2 Bvl 22/14, 2 Bvl 23/14, 2 Bvl 24/14, 2 Bvl 25/14, 2 Bvl 26/14 und 2 Bvl 27/14) zur verfassungsamäßigkeit der steuerlichen Regelungen zur Ansetzbarkeit der Kosten für eine Erstausbildung stellung genommen.
In den Beschlüssen wird klargestellt, dass die bestehenden Regelungen verfassungsgemäß sind.
D.h. , dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
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