Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen
Автор: Deutscher Bundestag
Загружено: 2022-06-27
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Ärzte können künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft ausführlich informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (219a StGB) gebilligt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten dagegen. Dem Gesetzentwurf zufolge wird Paragraf 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) ersatzlos gestrichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden.
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