Behandlungspflege, Pflegegrad und Krankenpflege | Andrea Morawe erklärt
Автор: LandMEDchen - Andrea Morawe
Загружено: 2026-02-25
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In der ambulanten Versorgung taucht ein Thema immer wieder auf: Die häusliche Krankenpflege. Gleichzeitig sorgt sie oft für Unsicherheiten. In einer neuen Folge von „LandMEDchen“ beantwortet Dr. Andrea Morawe deshalb die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie greift dann, wenn medizinische Maßnahmen im häuslichen Umfeld notwendig sind und von den Patient:innen selbst nicht durchgeführt werden können. Ein zentrales Ziel ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme ärztlich verordnet wird, in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt.
Ein Bestandteil der häuslichen Krankenpflege ist die Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um klar definierte medizinische Tätigkeiten, die von Pflegefachpersonen übernommen werden. Andrea erläutert in der Folge auch das entsprechende Verordnungsformular.
Zu den Leistungen zählen unter anderem Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen wie Heparin oder Insulin, Medikamentengabe, Kontrolle der Medikamenteneinnahme, Blutdruckmessungen sowie Katheterpflege.
Besonders sinnvoll ist diese Unterstützung oft zeitlich begrenzt, etwa bei einer neu diagnostizierten Erkrankung.
Für die Verordnung von Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Entscheidend ist ausschließlich die medizinische Notwendigkeit.
Ein Pflegegrad wird hingegen relevant, wenn eine dauerhafte Einschränkung in alltäglichen Aktivitäten vorliegt, beispielsweise beim selbstständigen Waschen, bei der Mobilität oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
Wichtig ist: Ein Pflegegrad ersetzt keine Behandlungspflege, und Behandlungspflege ersetzt keinen Pflegegrad. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele, auch wenn sie auf demselben Musterformular dokumentiert werden.
Bei der Behandlungspflege fällt eine Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Euro pro Verordnung. Die Zuzahlung ist gedeckelt und steigt nicht unbegrenzt an, selbst wenn die Maßnahme über einen längeren Zeitraum läuft. Unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen kann eine Befreiung beantragt werden, zudem sind Kinder und Jugendliche von der Zuzahlung ausgenommen.
Leistungen, die im Rahmen eines Pflegegrades erbracht werden, sind hingegen nicht zuzahlungspflichtig.
Abschließend räumt Andrea mit häufigen Mythen rund um die häusliche Krankenpflege auf. Außerdem weist sie darauf hin, dass auch Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements eine häusliche Krankenpflege verordnen können. Das ist besonders relevant, wenn eine Entlassung kurz vor dem Wochenende erfolgt und die Versorgung nahtlos sichergestellt werden muss.
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Kapitel:
00:00:00 Was ist häusliche Krankenpflege?
00:02:32 Behandlungspflege
00:06:08 Pflege ohne Pflegegrad
00:09:04 Zuzahlung
00:10:54 Mythen rund um die Pflege
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