Bürgergeld-Hammer: Jobcenter müssen Mahnkosten und Rückläufergebühren übernehmen
Автор: GegenHartz
Загружено: 2025-05-19
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Ein neues Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg stärkt die Rechte von Bürgergeld-Beziehern. Künftig müssen Jobcenter für Mahnkosten, Rückläufergebühren oder sogar Kosten durch Räumungsklagen aufkommen – wenn diese aufgrund rechtswidrig verweigerter Zahlungen entstehen. Dieses Video erklärt, was das Urteil bedeutet, welche Ansprüche Betroffene nun geltend machen können und worauf dabei zu achten ist.
Auch weniger bekannte Formen des Wohnens, wie Untermiete ohne schriftlichen Vertrag oder das Wohnen bei Freunden oder Verwandten, können als Bedarf der Unterkunft anerkannt werden – wenn die Zahlungsverpflichtung nachgewiesen werden kann.
Dr. Utz Anhalt, Experte für Sozialrecht bei gegen-hartz.de, führt durch das Thema und gibt zusätzlich einen praktischen Tipp für die Anerkennung von Mietkosten beim Jobcenter.
Hier der passende Artikel auf gegen-hartz.de
https://www.gegen-hartz.de/urteile/bu...
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