Amtsenthebung - Betriebsrat TV (Folge 70)
Автор: BetriebsratTV
Загружено: 2014-08-30
Просмотров: 2635
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§ 23 (1) BetrVG: "Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden."
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