Besondere Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten – Was bedeutet das?
Автор: BAfF e.V.
Загружено: 2020-11-05
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In der EU-Aufnahmerichtlinie wird der Begriff der besonderen Schutzbedürftigkeit eingeführt. Besonders schutzbedürftig sind unter anderem Geflüchtete, die massive Gewalt erfahren haben oder unter schweren psychischen Erkrankungen leiden. Deutschland ist dazu verpflichtet besondere Schutzbedarfe von Menschen im Asylverfahren zu identifizieren und ihnen Rechnung zu tragen.
Die BAfF erklärt anhand eines Beispiels, wie eine Identifizierung und darauf aufbauend Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe bei Geflüchteten ablaufen kann.
Weitere Informationen zum Thema unter: www.baff-zentren.org/identifizierung
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