Alle Infos zum EU-Drohnenführerschein A1/A3 und A2
Автор: U-ROB – Die Drohnenexperten
Загружено: 2020-09-30
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Ab wann brauche ich das Fernpilotenzeugnis?
Infos dazu hier im Video, Terminreservierung und Schulungspakete unter:
https://u-rob.com/drohne/schulungen/e...
Für Bestandsdrohnen, wie etwa Mavic 2, Phantom 4 oder die Yuneec Typhoon H wird ab 500g Abfluggewicht ab dem 01.01.2021 der A1/A3 Kompetenznachweis benötigt. Dieser kann auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes als Drohnen Onlineprüfung abgelegt werden. Deseiteren wird eine praktische Eigenerklärung über die Flugerfahrung mit deiner Mavic oder Phantom benötigt. Anschließend kannst du den A2 EU-Drohnenführerschein ablegen. Dieses A2 Fernpiloten-Zeugnis der EASA umfasst 30 Prüfungsfragen zu Luftrecht, Wetterkunde und menschlichem Leistungsvermöhen.
Drohnen, die bereits gemäß der CE Klassen zertifiziert sind, müssen ab 250g Abfluggewicht den A1/A3 Drohnenführerschein ablegen - ab 900g Gewicht, also der C2 Klasse ist das A2 Fernpilotenzeugnis notwendig. Dieses wird von der U-ROB GmbH als Prüfungsstelle für das LBA abgenommen. Dieser EU-Drohnenführerschein wird danach durch das Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt.
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