Warum die Armenien-Resolution angenommen wurde
Автор: Türkei wissenswertes
Загружено: 2021-07-29
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Quellen zum #FaktenCheck über #Türkei und #Erdogan: https://ogy.de/Turkei-Fakten-Deutsch-abo
Armenienresolution: Lächerliche Abstimmung aus Sicht der Türkei
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Resultat im Bundestags zum Antrags des Völkermordes an die Armenier
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Wahlen und Abstimmungen sind in einer Demokratie das Werkzeug, mit dem das Volk die politische Entwicklung des Landes beeinflussen kann. Je nach Regierungssystem hat die Bevölkerung mehr oder weniger demokratische Möglichkeiten, sich in die Politik einzubringen. In der Türkei kann das Volk den Präsidenten und alle Abgeordneten für das Parlament selbst wählen gehen. Gleichzeitig kann es auch an Abstimmungen für Gesetzesänderungen teilnehmen. Dazu werden die politischen Ziele unter den Parteien verglichen und was dem Wähler passt, wird gewählt oder abgestimmt. In Deutschland kann das Volk nur für die Wahl von Abgeordneten und ihrer Partei wählen. Abstimmungen gibt es Bundesweit keine. Aber noch wichtiger an Wahlen und Abstimmungen an der Urne ist der Anteil der Wahlbeteiligung. Das gilt auch im Parlament, wo die Gesetze per Abstimmung angenommen oder abgelehnt werden. Also muss auch dort die entsprechend hohe Zahl an Abgeordneten im Parlament anwesend sein, damit man von einer gesunden Demokratie sprechen kann. Was passieren kann, wenn die Wahlbeteiligung tief bleibt, sehen wir am Beispiel der Armenien Resolution. In einigen Ländern wurde darüber abgestimmt, ob die Türkei von 1915 einen Völkermord in der osmanischen Provinz Armenien ausgeübt habe. Diese Entscheidung gab es 2016 auch im deutschen Bundestag. In Deutschland wurde die Armenien Resolution damals angenommen, worauf die türkische Bevölkerung das Vorgehen Deutschlands scharf kritisierte. Das wurde in Deutschland nicht verstanden. Die türkische Regierung sprach von einer lächerlichen Abstimmung im Bundestag und lehnte das Resultat ab. Begründet wurde dies durch die sehr tiefe Wahlbeteiligung im Bundestag. In der Tat waren die Sitze der Abgeordneten im Bundestag bei diesem Entscheid mehrheitlich unbesetzt. Nur wenige, insbesondere die Sitze der linken Parteien waren vereinzelt besetzt, als gerade die Armenienresolution angenommen wurde. Selbst Angela Merkel blieb an diesem Tag dem Bundestag fern. Wenn also um ein Thema abgestimmt werden soll und die Mehrheit der Wähler dabei nicht anwesend sind, dann wird eine Abstimmung trotzdem angenommen und ist damit gültig. In einem Parlamentarischen Regierungssystem, wie in Deutschland, gibt es dann auch kein Kontrollorgan oder eine getrennte dritte Gewalt, welche für eine nicht repräsentative Abstimmung ein Veto einlegen könnte. Diese Möglichkeit gibt es in präsidialdemokratischen Systemen mit einer Exekutive als getrennte dritte Gewalt neben der Legislative. Genauso, wie es das in der Türkei heute gibt. In der Türkei findet man ohnehin bei Wahlen und Abstimmungen immer eine sehr hohe Wahlbeteiligung, was damit einhergeht, dass die Türken sehr an der politischen Entwicklung ihres Landes interessiert sind. Bei den letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen erreichte die Türkei über 86% ihrer Wähler. Bei der letzten Abstimmung zur Verfassungsänderung waren es über 85%. In Deutschland ist die Wahlbeteiligung meist tiefer und in der Schweiz nicht einmal bei der Hälfte der Wähler. Eine tiefe Wahlbeteiligung spricht dafür, dass das Wahlvolk aufgegeben hat und nicht mehr an politische Veränderungen glaubt. Hier möchte ich jeden Wahlberechtigten dazu aufrufen, nie den Wahlen und Abstimmungen fernzubleiben. Denn jeder Protest gegen die Urne ermöglicht einer bestimmten Gruppe, die Politik zu beeinflussen und die Demokratie damit zu unterwandern.
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