Abstimmung vom 30.11.25: Strassengesetz
Автор: Kanton Zürich
Загружено: 2025-10-30
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Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025; Umsetzung der «Mobilitätsinitiative»)
Mit der vorliegenden Änderung des Strassengesetzes (Umsetzung der sogenannten Mobilitätsinitiative) soll ausschliesslich der Kanton Zürich die Geschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung anordnen können. Damit soll auf diesen Strassen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, so weit wie bundesrechtlich zulässig, vermieden werden. Bisher hat der Kanton den beiden Städten Zürich und Winterthur für Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie Gemeindestrassen die Zuständigkeit zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit delegiert, weshalb sie diese selbstständig anordnen können. Die Zuständigkeit für die Gemeindestrassen soll nicht geändert werden und damit bei den beiden Städten verbleiben.
Der Kantonsrat und der Regierungsrat sind für die Gesetzesänderung. Dagegen wurde das Kantonsratsreferendum und von den Städten Zürich und Winterthur das Gemeindereferendum ergriffen. Deshalb stimmen wir darüber ab.
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https://app.statistik.zh.ch/wahlen_ab...
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