[GETRÄNKEMARKT 🧃in FLAMMEN!] Einsatzfahrten zu GROẞÜBUMG in Lauf | FEUERWEHR & DRK ~PRESSLUFTKONZERT
Автор: Einsatzfahrten LKR
Загружено: 2025-05-03
Просмотров: 5545
Описание:
Instagram : einsatzfahrtenlkr
Zu sehen : Einsatzfahrt
Aufnahmedatum : 26.04.2025
Aufnahmezeit : 16:00 Uhr
Aufnahmeort : Lauf (Ortenaukreis)
Kamera : Sony HXR NX 80
Timestemps
00:00 Lauf (Ortenaukreis)
00:07 KdoW Feuerwehr Lauf
00:48 LF 16/12 Feuerwehr Lauf
01:34 ELW 1 & LF 20 Feuerwehr Sasbach
02:16 DLK Feuerwehr Achern, TLF 3000 Feuerwehr Lauf
03:02 DRK OV Lauf
03:11 MTW Feuerwehr Lauf
03:35 TLF 8/18 Feuerwehr Sasbachwalden
Die Aufnahmen dürfen nicht weiter verwendet werden! In den Videos geht es nur um die Einsatzfahrzeuge nicht um das Beiwerk", Beiwerk wäre zum Beispiel: PKW's Kennzeichen,Passanten und Einsatzkräfte!
Paragraph 23 und 57 des Kunsturheberrechtes
(KunstUrhG)
KunstUrhG Paragraph 23:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Kunst UrhG Paragraph 57 :
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
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